Wie wird der Reizdarm klinisch beschrieben?

Aktuelle Definition aus der Leitlinie der DGVS und DGNM

 

Die Diagnose Reizdarmsyndrom trifft zu, wenn alle drei Punkte erfüllt sind:

 

  1. Es bestehen chronische (länger als drei Monate) Beschwerden (Bauchschmerzen, Blähungen), die von Patient und Arzt auf den Darm bezogen werden und meist mit Stuhlgangsveränderungen einhergehen.
  2. Die Beschwerden allein sollen begründen, dass der Patient Hilfe sucht, sich sorgt und so stark sein, dass die Lebensqualität hierdurch relevant beeinträchtigt wird.
  3. Voraussetzung ist, dass keine für andere Krankheitsbilder typischen Veränderungen vorliegen, welche wahrscheinlich für die Beschwerden verantwortlich sind.

 

 

Bereits vor dieser aktuellen Definition waren schon verschiedene Versuche unternommen worden, das Reizdarmsyndrom zu definieren. Meist geschah dies innerhalb eines Diagnosemanuals und die genannten Kriterien lieferten gleich die Anhaltspunkte zur Diagnosestellung mit. Am bekanntesten sind wohl die noch häufig gebrauchten Rom- Kriterien (liegen derzeit in der 3. überarbeiteten Version vor).

 

Der Vorteil der neuen Leitliniendefinition ist, dass sie einen Ausschluss anderer Krankheiten mit ähnlicher Symptomatik (bspw. Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Zöliakie, chronisch entzündliche Darmerkrankungen) fordert, während die älteren Systeme nur auf Symptomkomplexen beruhen. Dies führte in der Vergangenheit häufig zu automatisierten Heuristiken seitens der Ärzte und der damit verbundenen Vernachlässigung apparativer und labortechnischer Diagnostik.